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VG Berlin, 15.04.2010 - 29 K 128.10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 13 Abs 2 VZOG, § 2 Abs 1a S 2 VZOG, § 291 BGB, § 288 BGB
Pflicht zur Bezifferung der Erlösauskehrsumme; Prozesszinsen bei Erlösauskehr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Untätigkeitsklage; Erlösauskehr; Veräußerung von assets durch hundertprozentige Treuhand-Gesellschaft; Befugnis der Beklagten zum Erlass eines Grundbescheides; Verpflichtung zur Bezifferung; Prozesszinsen bei Erlösauskehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.04.2010 - 29 K 128.10
- BVerwG, 17.08.2010 - 3 B 60.10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94
Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 29 K 128.10
Es ist anerkannt, dass § 291 BGB im Verwaltungsprozess nicht nur bei allgemeinen Leistungsklagen Anwendung findet, sondern auch dann, wenn im Wege der Verpflichtungsklage die Festsetzung eines zu zahlenden Geldbetrages begehrt wird, solange der Prozess mit dem Zuspruch einer eindeutig bestimmten Geldforderung endet (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 22.94 - NJW 1995, 3135). - BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94
Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 29 K 128.10
Damit nimmt das Vermögenszuordnungsrecht im Interesse einer zügigen Zuordnung und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Vermögenszuordnungsrecht im Kern bezweckt, die Gebietskörperschaften in den neuen Ländern, auch soweit es um Restitution geht, mit den für ihre Aufgaben notwendigen Vermögenswerten auszustatten (BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - 7 C 11.94 - KPS § 11 VZOG 4/95), eine gegenüber dem Vermögensrecht (vgl. hier insbesondere § 7 VermG) wesentlich grob gestricktere Regelung vor, der eine gewisse Ungenauigkeit systemimmanent ist und daher in Fällen der vorliegenden Art nicht die Annahme einer gesetzgeberisch nicht gewollten Lücke ermöglicht. - BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98
Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund; …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 29 K 128.10
Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG zu § 4 Abs. 1 VermG, die auch im Vermögenszuordnungsrecht entsprechende Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 - zitiert nach Juris), führt eine grundstücksübergreifende Bebauung regelmäßig nicht zum Restitutionsausschluss, wenn ein Stammgrundstück feststellbar ist und deshalb eine Rückgabe nicht zur eigentumsrechtlichen Zerschlagung baulicher Funktionseinheiten führt (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2). - BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08
Restitution; öffentliche Restitution; Grundstücksrestitution; …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 29 K 128.10
Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG zu § 4 Abs. 1 VermG, die auch im Vermögenszuordnungsrecht entsprechende Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 - zitiert nach Juris), führt eine grundstücksübergreifende Bebauung regelmäßig nicht zum Restitutionsausschluss, wenn ein Stammgrundstück feststellbar ist und deshalb eine Rückgabe nicht zur eigentumsrechtlichen Zerschlagung baulicher Funktionseinheiten führt (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2).